Erweiterung Vorstand unter Paragraph 7. Der Vorstand ist berechtigt einen hauptamtlichen Geschäftsführer einzustellen und zu entlassen und die näheren Einzelheiten des Arbeitsvertrages zu bestimmen. Wobei der Vorstand verpflichtet ist den Aufgabenbereich des Geschäftsführers im Arbeitsvertrag genau zu definieren. Der Beschluss des Vorstandes über die Einstellung eines Geschäftsführers bedarf der einfachen Mehrheit